Förderung

Noch nie wurden vom Staat so hohe Fördermittel an Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit gezahlt.
Bis auf
wenige Ausnahmen müssen diese Förderungen
NICHT zurückgezahlt werden.
Existenzgründung aus ALG I
Ab November 2011 wird der Gründungszuschuss erheblich erschwert und gekürzt.
Die Änderungen im Überblick:
- Bisher reichten 90 Tage Restanspruch auf ALG I
Ab November 2011 sind es 150 Tage
- Bisher war der Gründungszuschuss ein Rechtsanspruch
Ab November 2011 ist es nur noch eine “Ermessensleistung”, es besteht also kein Recht auf die Förderung
- Bisher prüften “Fachkundige Stellen” den Businessplan des Gründers auf Tragfähigkeit
Ab November 2011 entscheiden die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, ob ein Konzept Aussicht auf Erfolg hat
- Bisher gab es 9 Monate lang den vollen Gründungszuschuss
Ab November 2011 sind es nur noch 6 Monate
- Bisher konnte die Agentur für Arbeit in einer zweiten Phase sechs Monate lang weiter 300 Euro als Zuschuss bewilligen
Ab November 2011 kann die zweite Phase neun Monate dauern.
Wichtig: Ihnen steht außerdem ein Gründercoaching zu!
Existenzgründung aus ALG II (Hartz IV)
Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zu Ihren jetzigen Bezügen gezahlt und beträgt 50% des Regelsatzes. Dessen Bewilligung liegt allerdings im Ermessen des zuständigen Fallmanagers.
Leistungsdauer: 6-24 Monate.
Wichtig: Ihnen steht außerdem ein Gründercoaching zu!
Anträge 
Auf Grund jahrelanger Unterstützung von Existenzgründern kennen wir uns aus im Antragsdschungel. Gern sind wir Ihnen von Anfang an behilflich, ohne für jede Kleinigkeit gleich die Hand aufzuhalten. Senden Sie uns einfach eine Mitteilung.
In einem ersten Gespräch besprechen wir Ihre Wünsche und Ziele. Sie erhalten wertvolle Tipps, wie Sie schon vor dem Start die häufigsten Fehler vermeiden.
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